Die ethische Fallbesprechung

DIE ETHISCHE FALLBESPRECHUNG

DIE ETHISCHE FALLBESPRECHUNG


Hospiz Horn e.V. bietet die Moderation von Ethischen Fallbesprechungen an. Dies ist eine Methode zum Umgang mit Konflikten im Gesundheitsbereich, in der Altenhilfe und in der Betreuung am Lebensende.

 

Gemeinsam mit der Bremer Heimstiftung haben wir diese Methode (angelehnt an das Nimweger Modell) für die stationäre Altenpflege in den Jahren 2007/2008 entwickelt und in die Praxis eingeführt.

 

Inzwischen besteht das Team aus 10 qualifizierten Moderator*innen des Hospiz Bremen Nord e.V., der Bremer Heimstiftung und des Hospiz Horn e.V. Wir führen Fallbesprechungen in ambulanten und stationären Bereichen durch.

 

Eine Ethische Fallbesprechung findet auf Anfrage von Mitarbeiter*innen, Ärzt*innen, Angehörigen, Betreuer*innen oder anderen Beteiligten aus dem sozialem Umfeld statt. Auch der/ die Betroffene kann eine Fallbesprechung beantragen.


Grundsätze

- Das Gespräch wird ergebnisoffen geführt.

 

- Die Moderation wird immer von zwei Moderator*innen durchgeführt.

 

- Im Vordergrund stehen der gleichberechtigte Diskurs und der gemeinsame Entscheidungsfindungsprozess.

 

- Alle Beteiligten unterliegen der Schweigepflicht gegenüber Dritten.

 

- Am Ende der Besprechung wird eine Empfehlung formuliert für das weitere Vorgehen.

 

- Es wird ein Protokoll erstellt.

 

- Alle beteiligten Berufsgruppen behalten die Verantwortung für ihr Handeln.


Mögliche Anlässe

- Fragen zum Patient*innenwohl

 

- Unterschiedliche Perspektiven sowohl der Betroffenen als auch der Mitarbeiter*innen, Ärzt*innen, Angehörigen, Bevollmächtigten, gesetzlichen Betreuer*innen u.a.

 

- Selbst- und fremdgefährdendes Verhalten

 

- Ermittlung des mutmaßlichen Patientenwillens Schmerz, Angst, Unruhe, etc.

 

- Diagnostik und Behandlung

 

- Essen und Trinken, künstliche Ernährung

 

- Fragen zum Leben und zum Sterben