Patient(*innen)verfügung und Vorsorgevollmachten
Die Patientenverfügung ist eine Möglichkeit der Vorsorge für das Lebensende und für Extremsituationen, auch im Hinblick auf die Frage nach lebenserhaltenden und -verlängernden Maßnahmen, bzw. Organspende und Obduktion. Welche Behandlungen wünsche ich mir am Lebensende, und welche Therapien möchte ich auf keinen Fall, wenn ich nicht mehr für mich selbst entscheiden kann? Wer soll dann meine Wünsche durchsetzen, wenn ich selbst dazu nicht in der Lage sind? Auch Ehepartner und erwachsene Kinder dürfen nicht automatisch für Sie entscheiden, sondern benötigen hierzu eine von Ihnen ausgestellte Vorsorgevollmacht! Hospiz Horn e.V. bietet Ihnen hierzu einführende Informationen und nützliche Hinweise. Sie können auch eine gezielte Beratung durch uns erhalten und Ihre persönlichen Fragen erörtern. Wir orientieren uns an der Broschüre: Vorsorge für Unfall Krankheit Alter vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz, die Sie auch über Hospiz Horn e.V. beziehen können.
Vorsorge ist Fürsorge
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